i

Kontakt

Newsletter

  • Der effiziente Rechnungsversand!
Modulübersicht

E-Rechnung E-Rechnung

Formate XRechnung und ZUGFeRD

Mit der Einführung der Europäischen Richtlinie 2014/55/EU sind alle öffentlichen Auftraggeber seit November 2019 verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegen zu nehmen und zu verarbeiten. Ab dem 27.11.2020 besteht eine gesetzliche Einreichungspflicht. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in elektronischer Form eingereicht werden. Ausnahmen können abgesprochen werden, dabei können dann Belege bis 1.000 Euro weiterhin in Papierform eingereicht werden. Mit diesem Modul können Sie Ihre Ausgangsrechnungen an öffentliche Auftraggeber in der erwarteten Form erstellen und versenden. In diesem Zuge können Sie auch elektronische Belege im ZUGFeRD-Format versenden, diverse Unternehmen können solche E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format bereits annehmen und weiter verarbeiten.

  • Erstellung und Versand von Ausgangsrechnungen an öffentliche Auftraggeber (XRechnung)
  • Versand von elektronischen Belegen im ZUGFeRD- Format

  • Weitere Informationen finden Sie hier

...einige unserer Kunden

  • Asmussen Landtechnik
  • Bach Logo
  • Bredehöft & Partner GmbH
  • Fritz Bremer e.K.
  • Landmaschinen Badel GmbH
  • Deterding Logo
  • Eckhardt GmbH Land- und Gartentechnik
  • Harald Bruhns GmbH
  • Junge Landtechnik e.K.
  • Levg Logo
  • LVB Steinbrink
  • MAGER & WEDEMEYER
  • Meifort Logo
  • Müller Landtechnik KG
  • Raiffeisen Logo
  • Tiemann Landtechnik Logo

Kontakt

ROTOR Software GmbH
Standort Nord
Industriestr. 41
28876 Oyten
Anfahrt

0 42 07 - 91 62-0
Mo-Do: 8.00 - 16.30 Uhr
Fr: 8.00 - 15.00 Uhr


info@rotor-software.de
ORSwin

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot!

ROTOR Software GmbH Standort Nord
Industriestr. 41
28876 Oyten

0 42 07 - 91 62-400
0 42 07 - 91 62-222

www.orbis-software.de
info@rotor-software.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.